Exklusive Angebote und Sonderkonditionen bei ausgewählten Finanzpartnern – für eine sichere, planbare und vorteilhafte finanzielle Zukunft unserer Mitglieder.
Wir sind eine unabhängige Interessenvertretung für die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst und setzen uns seit über einem Jahrhundert für faire Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und gerechte Löhne ein. Mit einem starken Netzwerk aus regionalen und lokalen Verbänden vertreten wir die Anliegen unserer Mitglieder auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.
Durch gezielte Beratung, rechtliche Unterstützung und den kontinuierlichen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern stärken wir die Position des öffentlichen Personals. Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Fachwissen und dem festen Willen, den öffentlichen Dienst als tragende Säule der Gesellschaft zu fördern und weiterzuentwickeln.
Wir bieten unseren Mitgliedern professionelle Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Fragen und individuellen Anliegen im Berufsalltag.
Individuelle Beratung für Mitglieder zu allen Fragen der beruflichen Vorsorge, Pensionskasse, Altersplanung und finanziellen Absicherung.
Juristische Beratung für angeschlossene Verbände bei arbeitsrechtlichen, organisatorischen und rechtlichen Fragen zur sicheren Verbandsführung.
Praktische Muster und Dokumentvorlagen für Verbände und Mitglieder – erleichtern die tägliche Arbeit und rechtliche Korrespondenz.
Unterstützung und Begleitung bei Verhandlungen zur jährlichen Lohnanpassung für faire und transparente Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst.
Exklusive Veranstaltungen und Tagungen für Mitglieder zum Austausch, zur Weiterbildung und zur Mitgestaltung aktueller Themen im öffentlichen Dienst.
Exklusive Angebote und Sonderkonditionen bei ausgewählten Finanzpartnern – für eine sichere, planbare und vorteilhafte finanzielle Zukunft unserer Mitglieder.
Profitieren Sie von exklusiven Fahrzeugrabatten bei namhaften Autoherstellern – attraktive Konditionen für Mitglieder beim Kauf oder Leasing.
Exklusive Vergünstigungen auf hochwertige Geräte und Elektronik – direkt vom Hersteller, speziell für unsere Mitglieder ausgewählt.
Mitglieder erhalten bis zu 30 % Rabatt auf HP-Produkte im exklusiven Online-Store – inklusive kostenloser Lieferung ab CHF 40.–.
Exklusive Sonderkonditionen für Mitglieder bei ausgewählten Versicherungspartnern – profitieren Sie von attraktiven Prämien und umfassendem Schutz.
Profitieren Sie als Mitglied von exklusiven Hotelrabatten bis zu 50 % – gültig in über 500 ausgewählten Unterkünften.
Bern, 21. Februar 2025 – Die parlamentarische Initiative 16.484 „Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice“ sorgt für kontroverse Diskussionen. Ihr Ziel ist es, flexiblere Rahmenbedingungen für Telearbeit zu schaffen. Doch insbesondere im öffentlichen Dienst gibt es erhebliche Vorbehalte und zahlreiche kritische Stimmen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau befasste sich im Urteil vom 16. Februar 2023 (WKL.2022.2) mit der Frage, ob die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf den blossen Verdacht einer strafbaren Handlung hin zulässig ist oder nicht. Dabei legte es die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung dar. Des Weiteren wies es auf die Unterschiede zwischen einer Verdachtskündigung im privaten Arbeitsvertragsrecht und öffentlichen Personalrecht hin.
Die Bücher über Personalführung versprechen eine glorreiche Arbeitswelt: inspirierte Führungspersönlichkeiten, motivierte Teams und eine Unternehmenskultur, in der sich alle gegenseitig in den Sonnenuntergang applaudieren. Klingt toll, oder? Die Realität sieht allerdings oft etwas anders aus – oder, sagen wir es ehrlich: ganz anders.
Die Praxis des Uhrenherstellers Jean Singer & Cie SA in Boudry (NE), wonach die Angestellten für die WC-Pause ausstempeln müssen, sorgte für Aufsehen. Das Unternehmen sieht in der WC-Pause eine Arbeitsunterbrechung und führt aus, dass solche Unterbrechungen unabhängig vom Grund der Pause gestempelt werden müssen. Doch ist eine solche Regelung zulässig? Sieht das Arbeitsgesetz keine bezahlten Kurzabsenzen vor? Diesen und weiteren Fragen wird im nachstehenden Beitrag unter Bezugnahme auf das Urteil des Neuenburger Kantonsgerichts vom 27. Juni 2024 nachgegangen.
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